Die Branchengrenzen zwischen Gastgewerbe und Detailhandel verschwinden immer mehr. Gastronomie findet heute jederzeit und überall statt: Nicht nur in konventionellen Restaurants, sondern auch in Tankstellenshops, an den heissen Theken von Supermärkten, bei Kiosken und Imbisswagen, in Metzgereien und Bäckereien.
Gegen den Wettbewerb in einem freien Markt ist nichts einzuwenden. Allerdings muss gewährleistet sein, dass alle Anbieter gleich lange Spiesse haben! Bei der Mehrwertsteuer ist das leider nicht der Fall, denn der Detailhandel und die Take-Away-Anbieter verfügen über einen staatlich verordneten Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Gastgewerbe.
Speisen und alkoholfreie Getränke werden im Detailhandel mit 2,5% besteuert, während sie im Gastgewerbe einer mehr als dreimal höheren Besteuerung von 8% unterliegen. Das ist ungerecht und wettbewerbsverzerrend. Zudem ist die Satzdifferenzierung aufgrund geänderter Lebensgewohnheiten nicht mehr zeitgemäss.
Unsere Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“ verlangt keine Privilegien, sondern lediglich die Aufhebung einer himmelschreienden Ungerechtigkeit. Die Gleichbehandlung der Anbieter im Ausserhaus-Markt kann erfolgen, indem das Restaurationsgewerbe reduziert besteuert wird. Aber auch ein Einheitssatz oder der Normalsatz für alle Gewerbegenossen würden unsere Forderung erfüllen.
Es ist Aufgabe der Politik, die Höhe der einzelnen Steuersätze festzulegen. Die Initiative greift in diesen Prozess nicht ein. Sie will lediglich erreichen, dass verzehrfertige Speisen und alkoholfreie Getränke unabhängig von ihrem Verzehrort besteuert werden. Dessen ungeachtet, gibt es gute Gründe für einen tiefen Mehrwertsteuersatz. Wenn im Folgenden auch solche Argumente angeführt werden, bedeutet das nicht, dass unsere Initiative den reduzierten MwSt-Satz für das Gastgewerbe verlangt.
