- Berufliche Mobilität / Überholtes und veraltetes Bild der Lebensgewohnheiten: Die Satzdifferenzierung im Lebensmittelbereich nach geltendem Recht orientiert sich an der überholten Unterscheidung zwischen Grundnahrungsmitteln einerseits und einer Konsumation im Restaurant als «Luxusvorgang» andererseits. Dies ist jedoch längst nicht mehr zeitgemäss: die berufliche Mobilität führt dazu, dass über 54% aller Essensfälle über Mittag (in der Zeit zwischen 11 und 15 Uhr) anfallen. Für den überwiegenden Teil der Restaurantbesucher stellt dies nicht eine bewusst gewählte «Luxushandlung» dar, sondern sie sind schlichtweg darauf angewiesen, sich auswärts zu verpflegen; man könnte beinahe von einem «Pflichtkonsum» sprechen. Umgekehrt sind heute im Detailhandel fertig zu- oder aufbereitete Speisen erhältlich, welche die Qualifizierung als blosse Grundnahrungsmittel längst hinter sich gelassen haben. Es drängt sich daher auf, diese vergleichbaren Angebote unbesehen ihrer Herkunft auch gleich zu besteuern.
- Ungerecht: Wieso wird das Mittagsmenü in der Betriebskantine dreimal stärker besteuert als der Kaviar im Delikatessengeschäft? Haushalte mit einem Bruttoeinkommen bis 4399 Franken geben 6.0% davon im Gastgewerbe aus. Reichere Haushalte mit über 11‘800 Franken Bruttoeinkommen geben hingegen dafür nur 5.5% aus. Das bedeutet, dass einkommensschwächere Haushalte die Gastronomie im Verhältnis praktisch gleich stark nutzen (müssen) wie reichere Haushaltungen. Es ist deshalb nicht einsichtig, warum beispielsweise Kaviar steuerlich begünstigt wird, während das Tagesmenü in der Betriebskantine einem dreimal höheren Steuersatz unterliegt.
- Überkommenes Rollenbild: Die steuerliche Unterscheidung von Essen in den eigenen vier Wänden und im Restaurant geht von einem überkommenen Rollenbild aus: Die Frau kocht daheim und der Mann arbeitet auswärts. Gemäss diesem Verständnis kommt der Ehemann zum Mittagessen nach Hause, im Restaurant wird nur an speziellen Ereignissen gegessen. Dass dieses Rollenbild falsch ist, scheint klar zu sein. Die Verpflegung im Restaurant ist auch kein Luxusakt, sondern für den allergrössten Teil der Angestellten eine Notwendigkeit.
- Umweltpolitisch falsch: Auch aus umweltpolitischen Gründen ist nicht nachvollziehbar, dass Fertiggerichte gegenüber der Verpflegung in der Gastronomie vergünstigt werden. Während Fertiggerichte eine Unmenge an Abfall produzieren, wird in Restaurants Mehrweggeschirr verwendet und die Nahrungsmittel stammen aus abfallmindernden Grosspackungen.
