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Eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!"

Im Bundesblatt veröffentlicht am: 7. April 2010. Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34,136,139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff., folgendes Begehren:

I. Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 130 Abs. 1bis (neu)
1bis
Gastgewerbliche Leistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke, Tabak und andere Raucherwaren, die im Rahmen von gastgewerblichen
Leistungen abgegeben werden.

II. Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 130 Abs. 1bis (Mehrwertsteuersatz für gastgewerbliche Leistungen)

Bis zum Inkrafttreten der geänderten Mehrwertsteuergesetzgebung aufgrund von Artikel 130 Absatz 1bis erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsvorschriften auf dem Verordnungsweg.